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Winterlicher Wärmeschutz
Wärmebrücken, Tauwasser und Schimmelpilze
Der winterliche Wärmeschutz
hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren,
den Bewohnern eine hygienisch einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen
und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte
Feuchteeinwirkungen sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Räume
entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden.
Der bauliche Mindestwärmeschutz ist in der DIN 4108 - Wärmeschutz
im Hochbau geregelt.
Die verschiedenen bauphysikalischen
Vorgänge, die im Bereich des winterlichen Wärmeschutzes eine
Rolle spielen, sind thematisch nicht einfach voneinander zu trennen. So
muss zum Beispiel unter anderem deshalb unbedingt auf die Vermeidung von
Tauwasser geachtet werden, da es ab einer gewissen Menge unweigerlich
zur Schimmelpilzbildung führt.
Vermeidung von Tauwasserbildung
in der EnEV
Modernisierung
Eine bauteilbezogene Tauwasserbildung sollte grundsätzlich vermieden
werden. Für den Bereich der sogenannten Steildächer sind vom
Gesetzgeber im Rahmen der EnEV Mindestwerte als Vorgaben für den
Wärmedurchgangskoeffizienten im Falle einer Sanierung vorgegeben
worden. Dieser Wert muss mindestens 0,30 W/m²K betragen. (Je geringer
die Zahl, desto besser der Dämmwert.)
Neubau
Bei Neubauten gibt es diese Mindestvorgabe in der Form nicht. Dem Planer
wird hier durch das sogenannte Bilanzverfahren, das die gesamte Gebäudehülle
einbezieht, eine gestalterische Planungsfreiheit überlassen. Allerdings
darf das Gebäude je nach dem Verhältnis von Gebäudevolumen
zur Gebäudeoberfläche der Außenwände bestimmte
Grenzwerte nicht überschreiten. Bei einem Neubau sollte der U-Wert
beim Dach trotz der gesetzgeberischen Freiheiten aus energieeffizienter
Sicht 0,15 W/m²K nicht übersteigen.
Vermeidung von Wärmebrücken
Eine wichtige Anforderung an den winterlichen Wärmeschutz ist es,
Wärmebrücken zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wärmebrücken
sind Stellen der Gebäudehülle, die einen wesentlich kleineren
Wärmedurchlasswiderstand aufweisen als die benachbarten Wand- und
Deckenteile. Wärmebrücken, zum Beispiel in Form von Balkonkonstruktionen,
die an die Wandkonstruktion ungedämmt angeschlossen werden, sollten
grundsätzlich vermieden werden.
Oft stellen jedoch auch Raumecken
von Außenwänden Wärmebrücken dar. Die Geometrie
einer Ecke bedingt, dass die jeweiligen außen liegenden, wärmeabstrahlenden
Wandflächen auf der Innenseite über eine wesentlich geringere
Fläche verfügen. Diese kleine Fläche kühlt sehr
viel schneller aus als eine vergleichbare Fläche in der Wandmitte.
Probleme mit der Oberflächentemperatur treten dementsprechend in
den Raumecken vermehrt auf.
Vermeidung von Schimmelpilz
Besondere Bedeutung wird dem Schutz vor schädigenden Feuchteeinwirkungen
in Bauteilen mit einer nachfolgenden Schimmelpilzbildung beigemessen.
Als Zielsetzung gilt eine Oberflächentemperatur (der Außenwand
auf der Innenseite gemessen) von mindestes 12,6°C. Ist die Temperatur
geringer, kann die Luft bei einer normalen Raumtemperatur von 20°C
und einer relativen Luftfeuchte von 55% die in ihr enthaltene Feuchtigkeit
nicht mehr aufnehmen. Infolgedessen fällt Wasser in tropfbarer
Form aus. Eine dauerhafte relative Luftfeuchtigkeit von 80% im Bereich
der kühleren Oberfläche der Wand reicht aus, um Schimmelpilze
zum Wachstum anzuregen.
(c) planungsgruppe
dach
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