Sachverständige
Wo ist da der Unterschied?
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Sachverständiger ist ein nicht geschützter Begriff. Im Prinzip darf sich also jeder "Sachverständiger" nennen. Dies ist auch nicht strafbar. |
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Ein Problem ergibt sich erst, wenn mangelnde Sachkenntnis nachgewiesen wird (dann aber oft genug auf Kosten des Auftraggebers). |
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Genausowenig ist der Begriff Gutachter geschützt. |
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Damit soll der Sachverstand nicht ausdrücklich abgesprochen werden; im Gegenteil. Die Prüfung zum anerkannten Sachverständigen setzt ja die frühere Tätigkeit als sogenannter "freier Sachverständiger" |
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voraus. Im Streitfalle, insbesondere bei einem sog. "selbständigen Beweisverfahren" |
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(früher: Beweissicherungsverfahren) wird jedoch von den Gerichten i.A. mehr Wert auf die Meinung |
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eines vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen gelegt. |
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Der "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" jedoch muß, um diesen Titel tragen zu können, eine umfangreiche Ausbildung, eine dauernde Weiterbildung und eine fundierte Sachkenntis nachweisen. |
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Zudem muß vor der Prüfung zunächst ein entsprechendes Seminar durchlaufen werden. |
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Diese Prüfung ist nicht etwa obligatorisch, sondern für ihre hohe Durchfallquote bekannt. Prüfungen werden grundsätzlich nur von einem der beiden Institutionen abgenommen: |
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IHK oder HWK (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). |
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Andere Prüfinstitute führen nicht zur Berechtigung zum Tragen des Titels "Von der Handwerkskammer (Stadt) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das ........-Handwerk" |
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(Sinngemäß gilt dies natürlich auch für die Industrie- und Handelskammer). |
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Um einem Mißverständnis vorzubeugen: die z.B. von einer bestimmten Handwerkskammer ernannten Sachverständigen dürfen natürlich nicht nur im Gebiet der jeweiligen Handwerkskammer tätig werden, |
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sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Autor: M.Beisse |