Gutachten

Gutachten können ebenfalls erstellt werden. Jedoch keine Gerichts-Gutachten.

Für die hierfür zuständigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen  (Dach) bitte hier klicken.

Hier sind privatrechtliche Gutachten gemeint, die hauptsächlich zur Erkennung und Auflistung von Mängeln dienen. Dies dient vorwiegend der Sicherheit für die Bauherren, damit diese erkennen können, ob überhaupt Mängel vorliegen.

Viele Mängel sind für den Laien gar nicht erkennbar. Bei großem Pech wirken diese sich auch erst nach der Gewährleistungsfrist aus.
 

zurück zur planungsgruppe dach