Gutachten
Gutachten können ebenfalls erstellt werden. Jedoch keine Gerichts-Gutachten.
Hier sind privatrechtliche Gutachten gemeint, die hauptsächlich zur Erkennung und Auflistung von Mängeln dienen. Dies dient vorwiegend der Sicherheit für die Bauherren, damit diese erkennen können, ob überhaupt Mängel vorliegen.
Viele Mängel sind für
den Laien gar nicht erkennbar. Bei großem Pech wirken diese
sich auch erst nach der Gewährleistungsfrist aus.
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