Die Mindestquerschnitte für Dachlatten haben sich geändert!

Zum 01.04.2003 sind die Anforderungen an die Querschnitte der Dachlatten geändert.

Um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften, verzichtet der Autor auf die alten Maße und
stellt nur die neuen ein.

Es müssen folgende Querschnitte beachtet werden:
Bei Verwendung dieser Querschnitte ist ein rechnerischer Nachweis für tragende Dachlatten
aus Nadelholz nicht erforderlich.

Nennquerschnitte in
mm

Auflagerabstände
(Achsmaß) in m

Sortierklasse nach
DIN 4074 - 1*

24 / 48 1

Bis 0,70

S 13

24 / 60

Bis 0,80

S 13

30 / 50

Bis 0,80

S 10

40 / 60

Bis 1,00

S 10

1 nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis 17 cm zulässig!!

* Die Sortierklasse bezieht sich auf die neue DIN 4074-1, Sortierung von Holz nach Tragfähigkeit, Tei 1: Nadelschnittholz.
Die neue Norm läßt nach DIN EN 336 nur eine Abweichung von den Nennquerschnitten um höchstens 1 mm zu.
Der Nennquerschnitt wird auf trockenes Holz ((< 20 % ) bezogen.

Als Kennzeichnung ist für die Sortierung S10 rot vorgesehen und für S13 blau. Die Kennzeichnung selber erfolgt
auf den Stirnseiten der Latten.

Was bedeuten die Änderungen in der Praxis?

Die allseits „beliebte“ 24 / 48 ist endlich aus dem Bereich der Traglattung genommen worden. Einschränkungen gibt es
hierzu lediglich in dem Bereich der Lattenabstände von bis zu 17 cm. Mithin werden Biberschwanzziegeleindeckungen
weiterhin auf diese Lattenmaße verlegt werden können.

Die absoluten Billiglatten werden auch vom Markt verschwinden. Hierzu kann gesagt werden, daß diese Billiglatten
keinerlei serösen Prüfung standhalten konnten. Die Durchbruchgefahr war einfach zu groß.

Neu hinzugekommen ist das Maß 24 / 60. Dieses Maß ist wohl aus den Interessen der Holzindustrie entstanden.
Allerdings bietet sich dieses Maß eindeutig als Konterlatte für den Bereiche von Stößen an. Die Einstufung in die
hohe Sortierklasse ist ein Zeichen dafür, daß hier hohe Qualitätsanforderungen an die Tragfähigkeit gestellt werden (müssen).

Eine wichtige, leider viel zu wenig beachtete Geschichte ist die Einhaltung der Maße im trockenen Zustand.
Wurde bislang prozentual „gerechnet“ ist dieser Umstand auf eine praxisgerechte Machbarkeit geändert worden.
Festmaß 1 mm und nicht mehr.

Es bleibt zu hoffen, daß die immer wieder verwendeten Größen 28 / 48 und 38 / 58 endlich vom Markt verschwinden.
Nicht nur, daß hier derjenige, der die korrekten Lattenquerschnitte angeboten hatte im Gegensatz zu dem Billiganbieter,
der sich um die Forderungen der Fachregeln ( die 30 / 50 und 40 / 60 sind schon lange Bestandteil der Fachregeln, die
28 / 48 und 38 / 58 unterschritten immer schon die Mindestanforderungen!! ) nicht gekümmert hat. Der Handel hat ihn
leider dahingehend Unterstützung gewährt.

Bei Sparrenabständen größer 1,00 m ist nach wie vor der rechnerische Nachweis zu erbringen.

Als logische Konsequenz ändern sich dann auch die Abmessungen für Nägel aus Stahdraht.


Alte Abmessungen
in mm

3,1 x 65

3,1 x 70

3,1 x 80

Neue Abmessungen
in mm

3,0 x 60

3,0 x 70

3,0 x 80



Es ändert sich noch etwas!

Salz“imprägnierungen“ sind demnächst out. Salzimprägnierte Holzteile gelten zukünftig als Sondermüll und müssen
entsprechend entsorgt werden. Das gilt auch für Restholz.
Die Salzimprägnierung hat den Anforderungen an Imprägnierungen gem. DIN 68800 nie entsprochen.

© stefan ibold planungsgruppe dach 2004