Die Mindestquerschnitte für Dachlatten haben sich geändert!
Zum 01.04.2003 sind die Anforderungen an die Querschnitte der Dachlatten geändert.
Um nicht noch mehr
Verwirrung zu stiften, verzichtet der Autor auf die alten Maße
und
stellt nur die neuen ein.
Es müssen
folgende Querschnitte beachtet werden:
Bei Verwendung dieser
Querschnitte ist ein rechnerischer Nachweis für tragende
Dachlatten
aus Nadelholz nicht erforderlich.
|
Nennquerschnitte in |
Auflagerabstände |
Sortierklasse nach |
|---|---|---|
|
24 / 48 1 |
Bis 0,70 |
S 13 |
|
24 / 60 |
Bis 0,80 |
S 13 |
|
30 / 50 |
Bis 0,80 |
S 10 |
|
40 / 60 |
Bis 1,00 |
S 10 |
|
1 nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis 17 cm zulässig!! |
||
* Die
Sortierklasse bezieht sich auf die neue DIN 4074-1, Sortierung von
Holz nach Tragfähigkeit, Tei 1: Nadelschnittholz.
Die neue
Norm läßt nach DIN EN 336 nur eine Abweichung von den
Nennquerschnitten um höchstens 1 mm zu.
Der Nennquerschnitt
wird auf trockenes Holz ((< 20 % ) bezogen.
Als Kennzeichnung ist
für die Sortierung S10 rot vorgesehen und für S13 blau. Die
Kennzeichnung selber erfolgt
auf den Stirnseiten der Latten.
Was bedeuten die Änderungen in der Praxis?
Die allseits
„beliebte“ 24 / 48 ist endlich aus dem Bereich der
Traglattung genommen worden. Einschränkungen gibt es
hierzu
lediglich in dem Bereich der Lattenabstände von bis zu 17 cm.
Mithin werden Biberschwanzziegeleindeckungen
weiterhin auf diese
Lattenmaße verlegt werden können.
Die absoluten
Billiglatten werden auch vom Markt verschwinden. Hierzu kann gesagt
werden, daß diese Billiglatten
keinerlei serösen
Prüfung standhalten konnten. Die Durchbruchgefahr war einfach zu
groß.
Neu hinzugekommen ist
das Maß 24 / 60. Dieses Maß ist wohl aus den Interessen
der Holzindustrie entstanden.
Allerdings bietet sich dieses Maß
eindeutig als Konterlatte für den Bereiche von Stößen
an. Die Einstufung in die
hohe Sortierklasse ist ein Zeichen
dafür, daß hier hohe Qualitätsanforderungen an die
Tragfähigkeit gestellt werden (müssen).
Eine wichtige, leider
viel zu wenig beachtete Geschichte ist die Einhaltung der Maße
im trockenen Zustand.
Wurde bislang prozentual „gerechnet“
ist dieser Umstand auf eine praxisgerechte Machbarkeit geändert
worden.
Festmaß 1 mm und nicht mehr.
Es bleibt zu hoffen,
daß die immer wieder verwendeten Größen 28 / 48 und
38 / 58 endlich vom Markt verschwinden.
Nicht nur, daß hier
derjenige, der die korrekten Lattenquerschnitte angeboten hatte im
Gegensatz zu dem Billiganbieter,
der sich um die Forderungen der
Fachregeln ( die 30 / 50 und 40 / 60 sind schon lange Bestandteil der
Fachregeln, die
28 / 48 und 38 / 58 unterschritten immer schon die
Mindestanforderungen!! ) nicht gekümmert hat. Der Handel hat
ihn
leider dahingehend Unterstützung gewährt.
Bei Sparrenabständen größer 1,00 m ist nach wie vor der rechnerische Nachweis zu erbringen.
Als logische
Konsequenz ändern sich dann auch die Abmessungen für Nägel
aus Stahdraht.
|
Alte
Abmessungen |
3,1 x 65 |
3,1 x 70 |
3,1 x 80 |
|---|---|---|---|
|
Neue
Abmessungen |
3,0 x 60 |
3,0 x 70 |
3,0 x 80 |
Es ändert sich noch etwas!
Salz“imprägnierungen“
sind demnächst out. Salzimprägnierte Holzteile gelten
zukünftig als Sondermüll und müssen
entsprechend
entsorgt werden. Das gilt auch für Restholz.
Die
Salzimprägnierung hat den Anforderungen an Imprägnierungen
gem. DIN 68800 nie entsprochen.
© stefan ibold planungsgruppe dach 2004